Zielvereinbarungen sollen gemäß § 5 Abs. 1 BGG zwischen Verbänden, die nach § 13 Abs. 3 BGG anerkannt sind, und Unternehmen oder Unternehmensverbänden der verschiedenen Wirtschaftsbranchen getroffen werden. Verbände, die eine Anerkennung erfahren haben, können die Unternehmen/Unternehmensverbände zu Verhandlungen auffordern. Einer solchen Aufforderung müssen die Unternehmen/Unternehmensverbände in der Regel Folge leisten, es sei denn, es liegt ein Ausnahmetatbestand vor (siehe dazu unter Kapitel 6.4).

Es stellt sich die Frage, welche Behindertenverbände mit welchen Unternehmen oder Unternehmensverbänden verhandeln dürfen, damit eine Zielvereinbarung nach BGG zustande kommen kann. Kann der Deutsche Gehörlosen-Bund eine Anerkennung bekommen und gilt sie auch für seine angeschlossenen Mitgliedsverbände, die auf Landes- oder Kommunalebene tätig sind? Mit welchen Fernsehsendern kann der Deutsche Gehörlosen-Bund verhandeln?