Sind die Voraussetzungen für den Abschluss einer Zielvereinbarung gegeben, so kann mit den Verhandlungen begonnen werden. Im Folgenden sollen Überlegungen dargestellt werden, wie die anerkannten Verbände vorgehen sollten, damit ein Verhandlungserfolg wahrscheinlicher wird. Denn ohne ein gut überlegtes Vorgehen droht eine Verhandlung zu scheitern, da das Gesetz die Behindertenverbände mit wenig Verhandlungsmacht ausgestattet hat (wie noch zu zeigen sein wird).

Das Ganze wird dadurch erschwert, dass nicht ein Behindertenverband dem Unternehmen bzw. Unternehmensverband gegenübersteht, sondern eher eine Gruppe von verschiedenen Verbänden mit dementsprechend verschiedenen Interessen. All dies soll im Folgenden bedacht werden.68
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68 Die nachfolgenden Ausführungen bedienen sich u.a. den Erkenntnissen der Verhandlungslehre, die an deutschen Hochschulen und Universitäten kaum Beachtung finden, obwohl das Wissen um die Verhandlungsfertigkeiten für den Berufserfolg entscheidend ist (besonders für Juristen und Betriebswirte). In Amerika ist diese Disziplin "Negotiation" ein ernsthaftes Thema, das Gegenstand von Lehre und Forschung ist. (vgl. insbesondere Haft, S. VII-XV)