Falls die Diplomarbeit bei Ihnen Fragen offen gelassen hat, scheuen Sie sich bitte nicht, diese an den Autor zu stellen. Für die Allgemeinheit interessante Fragen und Antworten werden auf dieser Seite dokumentiert.
Frage:
Es geht hier um Zielvereinbarungen beim Fernsehen mit dem Gehörlosenverband. Aber das Integrationsamt schreibt auch von Zielvereinbarungen zwischen dem behinderten Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Was passiert, wenn der Arbeitnehmer gerne eine Zielvereinbarung abmachen möchte, aber der Arbeitgeber ablehnt, so wie auch das Fernsehen ablehnen würde, um die immensen Kosten nicht zahlen zu müssen? Wenn Zielvereinbarungen nicht getroffen werden, dann kann auch die Gleichstellung nicht vollzogen werden. Und somit auch keine Entschädigung erfolgen, weil kein Vertrag verletzt wird. Wozu, also dann das neue sogenannte Gleichstellungsgesetz? Die Rechte kann ich als Einzelperson also nicht durchsetzen.
Antwort von Thomas Worseck:
Es ist richtig, dass eine Einzelperson hier wenig machen kann. Bei der Integrationsvereinbarung ist die Schwerbehindertenvertretung gefordert. Die Schwerbehindertenvertretung soll mit dem Betriebsrat versuchen, den Arbeitgeber zu Zugeständnissen zu bewegen, um die Bedingungen für behinderte Arbeitnehmer in den Betrieben zu verbessern. Hier kann als Einzelperson höchstens Einfluss auf die Schwerbehindertenvertretung oder Betriebsrat genommen werden. Das Gleiche gilt auch für Zielvereinbarungen nach dem BGG. Hier stehen statt Schwerbehindertenvertreter und Betriebsrat die Behindertenverbände. Ob nun Integrationsvereinbarungen oder Zielvereinbarungen als Instrumente zur Verbesserung der Situation Behinderter etwas taugen, muss die Praxis zeigen.